Leistungen

Angebote von Caritas Rundum Zuhause betreut

Wir unterstützen Sie, wenn Sie eine 24-Stunden-Betreuung in Anspruch nehmen wollen und helfen bei allen notwendigen Schritten. Jede Betreuungssituation ist anders: Wir bieten Kurz- oder Langzeitbetreuung an und erstellen für Sie ein individuelles Angebot

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Unsere Leistungen im Detail:

  1. Durchführung eines Erstbesuchs zur Feststellung des Betreuungs- und Pflegebedarfs durch diplomierte Pflegepersonen der Mobilen Dienste der Caritas
  2. Vermittlung von geeigneten Betreuungspersonen
  3. Unterstützung bei den erforderlichen rechtlichen Tätigkeiten bei Betreuungsstart bzw. Betreuungswechsel (z.B. Verträge, Nebenwohnsitzmeldung, etc.)
  4. Unterstützung beim Förderantrag
  5. Qualitätssicherung und laufende Begleitung durch regelmäßige Qualitätsvisiten von diplomierten Pflegepersonen
  6. Organisation einer Ersatzbetreuungsperson im Falle einer Verhinderung (Krankheit etc.) der regulären Betreuungskraft
  7. Vermittlung von zusätzlichen Angeboten bei Bedarf
  8. Im Bedarfsfall Delegation pflegerischer Tätigkeiten an die Personenbetreuer*innen laut den gesetzlichen Bestimmungen

Leistungen der Personenbetreuer*innen 

1. Haushaltsnahe Dienstleistungen, wie zum Beispiel:

  • Zubereitung von Mahlzeiten, Erledigung von Einkäufen und Botengängen
  • Reinigungstätigkeiten, Hausarbeiten
  • Auf ein gesundes Raumklima achten
  • Betreuung von Tieren und Pflanzen im Haushalt
  • Wäscheversorgung (z.B. Waschen und Bügeln)

2. Unterstützung bei der Lebensführung:

  • Gestaltung des Tagesablaufs
  • Hilfestellung bei alltäglichen Verrichtungen

3. Gesellschafterfunktion, wie zum Beispiel:

  • Gesellschaft leisten, Gespräche, Kartenspielen
  • Begleitung bei diversen Aktivitäten

4. Unterstützung der betreuungsbedürftigen Person bei einem Ortswechsel

5. Führung eines Haushaltsbuches mit Aufzeichnungen über für die betreute Person getätigten Ausgaben

6. Regelmäßige und adäquate Dokumentation

7. Medizinische und pflegerische Tätigkeiten nach Delegation

Nach dem Gesundheits- und Krankenpflegergesetz (GuKG § 3b (1)) dürfen PersonenbetreuerInnen nach Delegation oder Subdelegation im Einzelfall einzelne pflegerische Tätigkeiten an der betreuten Person ausüben, wenn aus medizinischer und pflegerischer Sicht keine Gründe dagegensprechen (d.h. wenn die Gesundheit der betreuten Person durch die Durchführung der Tätigkeit nicht gefährdet ist). Die Delegation bzw. Anweisung kann durch einen Arzt, eine Ärztin oder durch eine diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegeperson durchgeführt werden und wird zusätzlich verrechnet.

Einblicke in den Betreuungsalltag

mit Caritas Rundum Zuhause betreut